Barrierefreie Webseiten für Unternehmen
Barrierefreie Webseiten für mittlere und kleine Unternehmen im Sterischen Salzkammergut
Ab 28. Juni 2025 sind barrierefreie Webseiten für Unternehmen ab 10 Mitarbeitern und / oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme ab 2 Mio. € verpflichtet, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten.
Auch, wenn Sie nicht von dieser Pflicht betroffen sind: es lohnt sich trotzdem, die Website barrierefrei zu machen. Warum ?
Definition: Barrierefreiheit im Internet
Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit für alle Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen. Im Internet gilt es, Webseiten und mobile Applikationen (Apps) so zu gestalten, dass möglichst alle Menschen die Informationen einer Webseite erreichen und uneingeschränkt nutzen können. Der Aufbau und das Design der Website müssen also persönlichen Browsereinstellungen und den verschiedenen Hilfstechnologien wie Screenreadern standhalten.
Rechtliche Grundlagen
Folgende Grundsätze müssen erfüllt sein
Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle müssen den Nutzerinnen und Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie diese wahrnehmen können.
Bedienbarkeit: Nutzerinnen und Nutzer müssen die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können.
Verständlichkeit: Informationen und Handhabung der Nutzerschnittstelle müssen verständlich sein:
Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von der Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiven Technologien, interpretiert werden können.
Quelle: [Bundesministerium für Finanzen / Digitalisierung]
Die Bedeutung von Barrierefreiheit im Internet und ihre Vorteile
Nachdem immer mehr Informationen über das Internet abgerufen werden, viele zwischenmenschliche Kontakte online stattfinden, die Menschen nach Dienstleistungen, Produkten, … ebenfalls im Internet suchen, gewinnt eine leicht zugängliche und verständliche Website absolut an Bedeutung. Auch die Suchmaschinen ziehen barrierefreie Webseiten vor. So erreichen barrierefreie Webseiten ein größeres Publikum und erhöhen die Chance, Ihre Dienstleistungen und Produkte mehr Menschen zur Verfügung zu stellen.
Barrierefreies Webdesign
Seit Dezember 2008 stehen Webentwicklern die Richtlinien der W3C (World Wide Web Konsortium) für barrierefreie Internetseiten WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines 2.0) zur Verfügung. Hierbei gibt es die Konformitätsstufen A, AA und AAA. Mit jeder Stufe steigen die Anforderungen. Zur Überprüfung, ob die entsprechenden Kriterien erfüllt sind, stehen entsprechende Test-Tools im Internet bereit.
So können Tests durchgeführt werden, ob die Website von Hilfsmitteln wie Screen- und Webreader für blinde Menschen, wie JAWS oder der kostenfreie Screenreader NVDA, Vergrößerungssysteme für Menschen mit Sehbehinderung sowie spezielle Bedienhilfen wie die Integra Maus dargestellt bzw. vorgelesen werden können. Ebenso kann auf Verständlichkeit der Sprache, Zoomfunktion, ausreichenden Kontrast, die Darstellbarkeit der Seite nach Einstellung eigener Farben und Geräteunabhängigkeit der Website geprüft werden.
Bilder benötigen einen sinnvollen und beschreibenden Alternativtext. So können Screen-Reader die Beschreibung des Bildes vorlesen. Dieser Test sollte ausreichend beschreiben, aber nicht zu lang sein.
Barrierefreie Webseiten müssen 4 prinzipielle Vorgaben erfüllen:
- Wahrnehmbarkeit
Dem Benutzer soll es leicht gemacht werden, Inhalte wahrzunehmen – zum Beispiel durch Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte, Großschrift, Braille, Symbole, einfache Sprache und einfaches Layout - Gut Bedienbarkeit
Alle Funktionen müssen mit der Tastatur bedienbar sein, die Fokus-Reihenfolge muss eingehalten werden, Überschriften müssen eine logisch korrekte Reihenfolge einhalten, Skiplinks sollen schneller zu Inhalten führen und es muss auf Anfall gefährdende Darstellung (blitzen, Stroboskopeffekte, …) verzichtet werden. - Verständlichkeit
Die Informationen auf der Webseite müssen leicht lesbar, die Navigation übersichtlich und konsistent sein. Fremdwörter bedürfen einer Erklärung oder sollten ganz vermieden werden. Eine zielgruppengerechte Sprache ist sinnvoll. - Robustheit
Die Webseite muss kompatibel mit unterschiedlichsten Benutzeragenten sowie der assistierenden Techniken funktionieren. Die Nutzung mit z.b. Screen-Readern und Braille-Zeilen, Vergrößerungssoftware soll ohne Probleme möglich sein.
Eine barrierefreie Website erlaubt somit allen Menschen – auch Menschen mit Beeinträchtigungen wie
- Sehbehinderungen
- Schwerhörigkeit
- körperlichen Beeinträchtigungen
- Lernbehinderungen oder
- Sprachbeeinträchtigungen
die gleiche Benutzererfahrung zu machen wie alle anderen.
Eine barrierefreie Website ist also nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern auch beispielsweise für die immer größer werdende Anzahl von älteren Menschen, die möglicherweise nicht mehr gut sehen oder hören können, sowie für Menschen mit fremdländischer Muttersprache.